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Quelle: Pride1
 
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Das Hohe Gericht in Neu Delhi hat nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP das geltende Verbot von Homosexualität aufgehoben. Das Gericht beendet damit erstmalig das Verbot von Homosexualität, das in Indien seit der britischen Kolonialzeit gilt. Bislang sah Indien für Homosexualität Haftstrafen von zehn Jahren bis hin zu lebenslänglichen Haft vor. Seit ca. 20 Jahren gab es in Indien zwar keine entsprechende Verurteilung mehr, Homosexuelle werden jedoch oftmals gesellschaftlich diskriminiert und nicht selten auch finanziell erpresst.

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, also die Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, hofft nun, dass vom Urteil eine Signalwirkung auf die indische Gesellschaft und auf andere Staaten Südasien ausgeht. „Homosexuelle Handlungen werden in Pakistan, Bangladesh, Bhutan, Sri Lanka, Myanmar sowie in Malaysia und Singapur noch immer mit hohen Haftstrafen geahndet. In all diesen ehemaligen britischen Kolonien sind noch die Strafgesetze aus der viktorianischen Zeit in Kraft, die seinerzeit Oscar Wilde ins Zuchthaus brachten. Wir hoffen, dass nun die die Front der Verfolgerstaaten weiter bröckelt. Lesben- und Schwulenrechte sind Menschenrechte. Sie sind unteilbar und weltweit gültig. Noch immer behandeln rund 80 Staaten Homosexuelle als Verbrecher, in fünf Staaten droht ihnen die Todesstrafe.“, so die Stiftung in einer Mitteilung.

(PRIDE1.de/kt)